
Kurz gesagt: Glasbruch ist in der Schweiz meist eine Zusatzdeckung, die Sie bei der Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschliessen. Ohne diese Deckung zahlen Sie selbst. Bei Mietwohnungen melden Sie den Schaden immer der Verwaltung.
Wer zahlt was
| Bauteil | Typisch versichert über | Hinweis |
|---|---|---|
| Fenster, Türen, Wintergarten | Glasbruch Gebäude | Eigentümer |
| Glastisch, Spiegel, Vitrine | Glasbruch Hausrat | Mieter und Eigentümer |
| Glaskeramik-Kochfeld | je nach Police | oft Hausrat |
| Scheibe durch Einbruch | Diebstahl, Gebäude | Polizeirapport |
Vorgehen
- Fotos vom Schaden und vom ganzen Fenster.
- Schaden dem Versicherer melden, Schadennummer notieren.
- Offerte einer Glaserei einholen.
- Bei grösseren Schäden die Freigabe abwarten.

Mieter und Vermieter
Fensterscheiben gehören zur Mietsache. Zerbricht eine Scheibe ohne Ihr Verschulden, etwa durch Hagel oder Spannung, ist das Sache der Vermieterschaft. Haben Sie den Schaden verursacht, kann die Haftpflicht- oder Glasbruchversicherung zuständig sein.
Häufige Fragen
Ist Glasbruch automatisch versichert?
Nein, meist nur mit Zusatzdeckung.
Gibt es einen Selbstbehalt?
Das hängt von der Police ab.
Zahlt die Gebäudeversicherung Hagel an Fenstern?
Elementarschäden am Gebäude sind über die kantonale Gebäudeversicherung versichert; was dazu zählt, steht in deren Bedingungen.
Soll ich zuerst reparieren?
Nur das Nötigste sichern, dann melden.
Brauche ich eine Offerte für die Versicherung?
Oft ja, als Grundlage für die Schadenregulierung.